Jus detractus Bedeutung

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Jus detractus

Jus detractus Logo #42295Jus detractus (lat., "Abzugsrecht"), Recht des Staats, von Erbschaften und sonstigem außer Landes gehenden Vermögen eine Abgabe zu erheben; jetzt abgeschafft. S. Freizügigkeit.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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